München (jur) Eine Verkehrstherapie zur Wiedererlangung des Führerscheins ist nicht umsatzsteuerfrei. Nur wenn der Hauptzweck der Behandlung der Schutz der Gesundheit ist, handelt es sich…
München (jur) Eine Verkehrstherapie zur Wiedererlangung des Führerscheins ist nicht umsatzsteuerfrei. Nur wenn der Hauptzweck der Behandlung der Schutz der Gesundheit ist, handelt es sich…