Wegen Trunkenheitsfahrt erneute Lkw-Führerscheinprüfung

Neustadt/Weinstraße (jur). Lkw-Fahrer müssen nach einem langjährigen Verlust ihres Führerscheins wegen einer Alkoholfahrt erneut die Fahrschulbank drücken. Denn hat der Fahrer viele Jahre lang keine ausreichende Praxis mehr im öffentlichen Straßenverkehr, kann der Führerschein ohne Fahrerlaubnisprüfung auch nach einer positiven medizinisch-psychologischen Begutachtung nicht einfach neu beantragt werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in […]