Durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2020 wurde die Übergangsfrist für Funkgeräte bis zum 01.07.2021 verlängert. Grund für die Fristverlängerung ist, dass praxistaugliche Freisprecheinrichtungen noch nicht auf dem Markt vorhanden sind und sich die Herstellung durch die COVID-19-Pandemie verlängert hat (siehe BR-Drs. 578/20 (Beschluss), S. 8 f.).