jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 1.2 vom 14.07.2021
Eine erneute Änderung erfolgte mit Art. 1 Nr. 12 der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2021 zum 03.07.2021 (BGBl I 2021, 2204).
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 36 StVZO, Randnummer 24.1 vom 14.07.2021
Bezüglich Motorradbereifung wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht, unter welchen Bedingungen Reifen anderer Fabrikate genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen die Betriebserlaubnis erlischt. Dabei wird zunächst unterschieden zwischen Krafträdern mit und ohne EG-Typgenehmigung. Weiter wird dargestellt, was geschieht, wenn Reifen anderer Hersteller mit gleicher Größe genutzt werden oder mit abweichender Reifengröße. Es wird darauf verwiesen, dass die genannte Vorgehensweise für …