Dresden. Abschleppunternehmen dürfen für das Abstellen von falsch geparkten Fahrzeugen auf ihrem Gelände nicht unbegrenzt eine Standgebühr erheben. In einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil vom…
Dresden. Abschleppunternehmen dürfen für das Abstellen von falsch geparkten Fahrzeugen auf ihrem Gelände nicht unbegrenzt eine Standgebühr erheben. In einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil vom…