Verkehrsunfallrecht
Wichtige Unterstützung rund um Schuld und Schadensersatz

Verkehrsunfallrecht

Eine kleine Ablenkung durch die Kinder auf dem Rücksitz und schon ist der Blechschaden perfekt: Ein Verkehrsunfall ist ein nahezu alltägliches Ereignis und in vielen Fällen können die Folgen unkompliziert geregelt werden. Wenn es sich nur um Blechschaden handelt und Unfallverursacher und Unfallgegner sind einig sind, ist anwaltliches Eingreifen in aller Regel nicht nötig. Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt, sollte die Konsultation des Experten die nötige Klärung aber unbedingt begleiten. Die Rechtsanwaltskanzlei von Erdem Alkan ist hierfür die richtige Adresse.

Von Erfahrung und Expertise in Verkehrs- und Versicherungsrecht profitieren

Verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen haben nicht nur mit dem Unfallgegner selbst und dessen Ansprüchen zu tun, sondern auch mit dessen Versicherung. Hier hat Erdem Alkan Ihnen als Mandant eine einzigartige Kombination zu bieten: Er hat nicht nur die juristische Kompetenz für die erfolgreiche Abwicklung zu bieten, sondern auch versicherungsrechtliches Know-how. In seiner beruflichen Laufbahn hat Erdem Alkan bei einem großen Versicherer im Bereich „schwerer Personenschaden“ gearbeitet. Hier wird die Unfallregulierung bezüglich Schwerverletzter, insbesondere rund um den Anspruch auf Schmerzensgeld geregelt. Verdienstschaden und Haushaltsführungsschaden sind auch Themen, die hier behandelt wurden. Dass Erdem Alkan auch die Versicherungsseite kennt, kann für Sie in Ihrer verkehrsrechtlichen Auseinandersetzung unter Umständen sehr vorteilhaft sein

Verkehrsunfallrecht: Vorsicht mit Aussagen bei Versicherern

Versicherer schicken nicht selten Fragebögen zu, die eine Stellungnahme von Ihnen anfordern. Tun Sie dies nicht! Sie können als Laie die Rechtsfolgen solcher Auseinandersetzungen in aller Regel nicht beurteilen. Das bedeutet im Klartext, dass manche Aussagen für Sie nachteilig sein könnten.

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Erdem Alkan bietet Ihnen gerne die Möglichkeit zu einer unverbindlichen Erstberatung. Kontaktieren Sie die Kanzlei, um sich Ihren Wunschtermin zu sichern.