jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 29.2 vom 19.04.2021

VGH München v. 15.03.2021 – 11 CS 20.2867 – juris Rn. 21: Die – teilweise – Einbeziehung von Privatflächen beruht auf Schutzbedürfnissen; die Anwendbarkeit der allgemeinen Verkehrsvorschriften erscheint immer, aber auch nur dann geboten, wenn Verkehrsflächen einem nicht näher bestimmten bzw. individuell nicht kontrollierbaren Personenkreis offenstehen. Zur zeitweiligen öffentlichen und zeitweiligen nichtöffentlichen Fläche vgl. die Kommentierung zu § 13 FeV Rn. 73.1.

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 45.1 vom 19.04.2021

VGH München v. 22.03.2021 – 11 ZB 20.3146 – juris Rn. 14, 16: Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine über einen längeren Zeitraum fehlende Fahrpraxis – zumal vor dem Hintergrund technischer Neuerungen bei Omnibussen und Lastkraftwagen und der an das Führen solcher Kraftfahrzeuge gegenüber dem Führen von Personenkraftwagen zu stellenden gesteigerten Anforderungen – im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV Zweifel an der fortbestehenden Befähigung zum sicheren Führen von Fahrzeugen der …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 47.1 vom 19.04.2021

OVG Lüneburg v. 03.03.2021 – 13 MN 78/21 – juris Rn. 39: Der gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV nur durch eine Schulung zu führende Nachweis, Erste Hilfe leisten zu können, ist gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 StVG eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse). Den potentiellen Teilnehmern von (nicht unmittelbar berufsbezogenen) Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV wird es durch die in § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 53.4 vom 19.04.2021

BVerwG v. 04.12.2020 – 3 C 5/20 – juris Rn. 27: Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist ein Dauerverwaltungsakt. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Untersagung ist auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen. Unterliegt die im Fahreignungsregister gespeicherte Eintragung zur Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad wegen Ablaufs der gesetzlichen Frist einem Verwertungsverbot, darf die Annahme fehlender Eignung zum Führen …

jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 2 StVG, Randnummer 78.5 vom 19.04.2021

VGH München v. 15.03.2021 – 11 CS 20.2867 – juris Rn. 17: Behörden und Verwaltungsgerichte dürfen die in einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung getroffenen Feststellungen regelmäßig im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren zu Grunde legen, ohne diese selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Anderes gilt nur, soweit sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, insbesondere Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, …