Fachbereich
Ein Bescheid über Geschwindigkeit, Rotlicht oder Abstand ist eine Behauptung, keine Entscheidung. Ich prüfe Messung, Akte und Fristen und setze mich dafür ein, Punkte und Fahrverbot abzuwenden.
Ein Bußgeldbescheid beruht auf einer Messung und einer Akte. Beides ist nicht immer fehlerfrei. Genau dort setze ich an.
Ich prüfe, ob das Messgerät gültig geeicht, vorschriftsmäßig aufgestellt und von geschultem Personal bedient wurde. Fehler in Messung oder Dokumentation können das Ergebnis in Frage stellen.
Als Ihr Anwalt erhalte ich Einsicht in die Akte, mit Messprotokoll, Eichschein und Fotos. Ich prüfe unter anderem Verjährung, Zustellung und ob Sie auf dem Foto eindeutig zu erkennen sind.
Ob ein Fahrverbot droht, hängt von der konkreten Überschreitung und Ihren Voreintragungen ab. Ich setze mich dafür ein, es abzuwenden oder die Folgen zu begrenzen.
Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ich prüfe, ob sich Punkte vermeiden lassen, und behalte Ihren Punktestand im Blick.
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch. Ich lege ihn fristwahrend ein und prüfe danach in Ruhe die Akte. Stellt sich heraus, dass er keine Aussicht hat, kann er wieder zurückgenommen werden.
Oft lässt sich ein Verfahren schon gegenüber der Behörde klären. Gelingt das nicht, vertrete ich Sie vor dem Amtsgericht. Auf Antrag kann ich Sie in vielen Fällen vom persönlichen Erscheinen befreien lassen.
Ich verspreche keine Ergebnisse. Ich sage Ihnen vorab offen, wie ich Ihren Fall einschätze und welche Wege es gibt.
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Schicken Sie mir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid, sobald er bei Ihnen eintrifft. Machen Sie keine Angaben zur Sache und zahlen Sie nichts, bevor wir gesprochen haben.
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Ich lege bei Bedarf fristwahrend Einspruch ein und fordere die vollständige Akte an. Messprotokoll, Fotos und Vermerke prüfe ich Punkt für Punkt.
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Ich sage Ihnen, ob der Vorwurf haltbar ist und was sich erreichen lässt. Ob wir das Verfahren weiterführen, entscheiden Sie.
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Ich äußere mich schriftlich, verhandle mit der Behörde und vertrete Sie vor Gericht, wenn es zur Hauptverhandlung kommt.
Nicht vorschnell. Ein Verwarnungsgeld beendet das Verfahren mit der Zahlung endgültig. Ein Bußgeldbescheid wird nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig, mit allen Folgen für Punkte und Fahrverbot. Lassen Sie vorher prüfen, ob Messung und Verfahren korrekt sind.
Das hängt von der konkreten Überschreitung, Ihren Voreintragungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Ich sage Ihnen offen, wie ich die Lage einschätze und was sich erreichen lässt.
Ja. Als Ihr Anwalt erhalte ich Einsicht in die vollständige Akte, einschließlich Messprotokoll und Fotos. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf tatsächlich hält.
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und das darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Die Behörde entscheidet dann nach Aktenlage. Als Fahrzeughalter kann bei fehlender Mitwirkung allerdings eine Fahrtenbuchauflage drohen. Melden Sie sich daher früh, dann übernehme ich die Korrespondenz für Sie.
Nein. Ein Bußgeld ist keine Strafe und wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen. Es kann aber Punkte, Gebühren und je nach Verstoß ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten, gegebenenfalls abzüglich einer Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Schicken Sie mir den Anhörungsbogen oder Bescheid, bevor Sie etwas unterschreiben oder bezahlen. Ich prüfe die Unterlagen und melde mich bei Ihnen.