Fachbereich
Ein Strafverfahren im Verkehr entscheidet oft über Führerschein, Beruf und Ansehen. Ich verteidige diskret und achte darauf, dass nichts Unbedachtes in die Akte gelangt.
Die Vorwürfe sind unterschiedlich, die Folgen ähneln sich: Geldstrafe, Eintrag im Fahreignungsregister und oft der Verlust der Fahrerlaubnis.
Strafbar ist nur, wer den Unfall bemerkt hat. Genau das ist oft die entscheidende Frage. Ich kläre die Beweislage und prüfe, ob eine nachträgliche Meldung noch zu einer Strafmilderung führen kann.
Nach einem Unfall mit Verletzten geht es um die Frage, welche Sorgfaltspflicht Sie verletzt haben sollen. Ich arbeite Gutachten durch, trage Ihre Sicht vor und prüfe, ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.
Drängeln, Ausbremsen, dichtes Auffahren: Solche Vorwürfe beruhen oft allein auf Zeugenaussagen. Ich prüfe, ob sie einer genauen Betrachtung standhalten.
Auch das Fahren trotz Fahrverbot oder mit einem in Deutschland nicht gültigen Führerschein fällt darunter. Ich wirke darauf hin, die Folgen für Sie und Ihr Fahrzeug zu begrenzen.
Kein Verfahren gleicht dem anderen. Ich sage Ihnen offen, welche Konsequenzen ich in Ihrem Fall für wahrscheinlich halte.
1
Kontaktieren Sie mich, sobald Sie von einem Verfahren erfahren, am besten bevor Sie sich bei Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern.
2
Akteneinsicht erhält nur Ihr Verteidiger. Ich fordere die Akte an, prüfe Beweismittel und Gutachten und sage Ihnen ehrlich, wie die Lage ist.
3
Wir entscheiden gemeinsam, ob und wann Sie sich äußern. Sie behalten jederzeit die Entscheidung über jeden Schritt.
4
Viele Verfahren enden ohne Hauptverhandlung. Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft, vertrete Sie vor Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, das ist Ihr gutes Recht. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Melden Sie sich bei mir, bevor Sie etwas erklären.
Häufig über einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung, manchmal erst durch einen Strafbefehl. Gegen einen Strafbefehl haben Sie nur zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Melden Sie sich bei mir, sobald ein solches Schreiben bei Ihnen eingeht.
Das kann schneller gehen als gedacht. Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen, das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Bei Unfallflucht mit erheblichem Schaden geht das Gesetz in der Regel davon aus, dass Sie zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet sind. Ob später eine MPU nötig wird, entscheidet die Führerscheinstelle. In solchen Fällen lohnt sich eine frühe Verteidigung.
Das hängt davon ab, ob Ihr Führerschein sichergestellt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Wer dann trotzdem fährt, macht sich erneut strafbar. Klären Sie das mit mir, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
Das hängt von der Aktenlage und der Auslastung von Staatsanwaltschaft und Gericht ab. Ich stimme mit Ihnen ab, ob ein schneller Abschluss in Ihrem Interesse liegt.
Bei fahrlässigen Verkehrsdelikten übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten. Bei Vorsatzvorwürfen wie Unfallflucht oder Nötigung zahlt sie meist zunächst unter Vorbehalt. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Sprechen Sie mit mir, bevor Sie eine Aussage machen. Ich höre Ihnen diskret zu und sage Ihnen offen, wie es weitergeht.