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Unverschuldet verunglückt? Dann steht Ihnen mehr zu, als die Versicherung Ihnen im ersten Angebot mitteilt. Ich mache alle Ansprüche für Sie geltend, von der Reparatur bis zum Schmerzensgeld.
Nach einem unverschuldeten Unfall gibt es mehr Ansprüche, als viele Betroffene kennen. Ich achte darauf, dass keine Position vergessen wird.
Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand, dazu Wertminderung, Abschleppkosten und Kostenpauschale. Ich mache alle Schadenspositionen vollständig geltend.
Bei Verletzungen steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Ich setze mich für eine Höhe ein, die Ihrem Fall gerecht wird.
Für die Zeit ohne Fahrzeug haben Sie in der Regel Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen.
Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Oberhalb der Bagatellgrenze trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners meine Kosten.
Entgangener Verdienst und der Ausfall bei der Haushaltsführung gehören zum Schadensersatz, bei bleibenden Verletzungen auch dauerhaft.
Trifft Sie ein Mitverschulden, werden die Ansprüche entsprechend der Haftungsquote gekürzt. Welche Positionen in Ihrem Fall bestehen, prüfe ich gern im Einzelnen.
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Kontaktieren Sie mich möglichst früh, am besten bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Per Telefon, WhatsApp oder über das Kontaktformular.
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Fotos, Unfallbericht und Polizeiaktenzeichen laden Sie bequem und verschlüsselt über meine Seite hoch.
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Ich melde den Schaden bei der Versicherung, beziffere alle Ansprüche und verhandle für Sie. Sie werden über jeden Schritt informiert.
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Zahlt die Versicherung nicht vollständig, ziehe ich konsequent vor Gericht. Sie behalten dabei immer die Entscheidung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel meine gesetzlichen Gebühren. Trifft Sie ein Mitverschulden, werden diese nur anteilig erstattet. Das bespreche ich vorab offen mit Ihnen.
Nein. Erste Angebote der Versicherungen liegen häufig unter dem, was Ihnen zusteht. Lassen Sie das Angebot prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Bei einem unverschuldeten Unfall, bei dem die Versicherung des Unfallgegners eintritt, ja. Dann sind Sie nicht an den Gutachter der Versicherung gebunden und ein unabhängiges Gutachten ist oft die Grundlage dafür, dass alle Schäden richtig beziffert werden. Bei einem Kaskoschaden kann das anders aussehen: Dort regeln Ihre Versicherungsbedingungen, wer den Schaden feststellt, häufig ist ein Gutachter der Versicherung vorgesehen. Fragen Sie mich, bevor Sie etwas beauftragen.
Möglichst zeitnah. Beweise sichern, Schaden dokumentieren und keine vorschnellen Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben. Rufen Sie mich an, bevor Sie etwas unterschreiben.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir, bevor Sie mit der Versicherung sprechen. Ich höre mir Ihren Fall an und sage Ihnen offen, wie ich ihn einschätze.