Unfallrisiko wird bei Falschparken in der Dunkelheit mitgetragen

Frankfurt/Main (jur). Wer sein Auto im Parkverbot abstellt, bekommt bei einem Auffahrunfall gegebenenfalls nicht den vollen eigenen Schaden ersetzt. Fährt in einem ohnehin gefährdeten Bereich bei Dunkelheit ein anderes Auto auf, muss der Falschparker ein Viertel seines Schadens selbst tragen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 6. April 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 16 U 212/17). Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen rechts …