Bußgeldrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht

Expertenunterstützung für Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt nicht-kriminelle Verstöße gegen Vorschriften oder Gesetze, die in der Regel zu Verwaltungsstrafen anstelle von strafrechtlichen Anklagen führen. Diese Verstöße können eine Vielzahl von Handlungen umfassen, von Verkehrsverstößen bis hin zu Fragen der behördlichen Einhaltung. Das Verständnis der Grundsätze und Verfahren des Ordnungswidrigkeitenrechts ist entscheidend, damit Einzelpersonen und Unternehmen potenzielle rechtliche Herausforderungen wirksam bewältigen können.

Bußgelder sind eine häufige Konsequenz verschiedener rechtlicher Verstöße, die von Verkehrsverstößen bis hin zu Verstößen gegen Vorschriften reichen. Das Verständnis der Auswirkungen von Bußgeldern und wie man sie effektiv angeht, ist entscheidend für die Navigation durch das rechtliche Umfeld. Ich biete umfassende Unterstützung bei der Bewältigung von Bußgeldern, indem ich fachkundige Beratung und Vertretung anbiete, um eine faire Behandlung und optimale Ergebnisse sicherzustellen.

Ob es sich um Bußgelder im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, Fragen zur behördlichen Einhaltung oder andere rechtliche Angelegenheiten handelt, ich bin darauf spezialisiert, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Rechte und Optionen zu verstehen, während ich mich fleißig darum bemühe, die Auswirkungen von Bußgeldern auf Ihr Leben und Ihre Existenzgrundlage zu minimieren

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Fragen, die Klienten häufig stellen:

Ein Bußgeldverfahren wird üblicherweise durch die Feststellung eines Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften oder andere gesetzliche Bestimmungen eingeleitet. Dies kann etwa durch eine Verkehrskontrolle, die Auswertung von Überwachungskameras oder Hinweise von Zeugen erfolgen. Nachdem der Verstoß festgestellt wurde, erhält die betroffene Person in der Regel eine schriftliche Benachrichtigung, die sie über den Vorwurf informiert und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Anschließend prüft die Behörde den Sachverhalt. Wird keine Stellungnahme abgegeben oder wird dieser nicht gefolgt, setzt die zuständige Behörde das Bußgeld fest. Die betroffene Person erhält dann einen Bußgeldbescheid, der die Höhe des Bußgeldes sowie mögliche weitere Maßnahmen wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbote festlegt. Nun hat die betroffene Person die Möglichkeit, das Bußgeld zu bezahlen oder innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen und eine behördliche sowie gegebenenfalls gerichtliche Überprüfung des Falls zu beantragen.

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf ein Anhörungsschreiben zu reagieren. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, auf das Schreiben zu antworten oder sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Wenn Sie nicht auf das Anhörungsschreiben reagieren, kann dies dazu führen, dass die Behörde ohne Ihre Mitwirkung eine Entscheidung trifft, die gegen Ihre Interessen sein könnte. Dennoch kann es auch ratsam sein, auf das Anhörungsschreiben zu reagieren, da dies die Möglichkeit bietet, die eigene Sicht der Dinge darzulegen und eventuelle Missverständnisse aufzuklären.

Die Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Frist genau einzuhalten, da ein verspäteter Einspruch in der Regel nicht mehr anerkannt wird und das Bußgeld rechtskräftig wird. Beachten Sie, dass es nicht darauf ankommt, an welchem Tag der Einspruch versendet wurde, sondern an welchem Tag er bei der Behörde eingeht. Dies kann sowohl per Post, telefonisch als auch per Fax erfolgen, jedoch ist ein Einspruch per E-Mail nicht zulässig.

Wenn Sie die Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren versäumt haben, gibt es nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Das bedeutet, dass das Bußgeld rechtskräftig wird und Sie verpflichtet sind, die festgesetzte Geldbuße zu zahlen.

In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Sie Gründe haben, die das Versäumen der Einspruchsfrist rechtfertigen könnten. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen der Bußgeldbescheid nicht zugestellt wurde oder Sie aus einem anderen triftigen Grund verhindert waren, den Einspruch fristgerecht einzulegen. Sie sind verpflichtet, einen schriftlichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen und die angeführten Gründe zu belegen.

Ein fristgemäßer, das heißt binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegter Einspruch führt dazu, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Es muss also weder die Geldbuße bezahlt werden noch läuft ein Fahrverbot an. Es wird auch kein Eintrag in Flensburg gemacht. Die Verwaltungsbehörde überprüft den Bescheid erneut. Wenn sie keine Gründe sieht, den Bescheid zurückzunehmen, leitet sie den gesamten Fall an das zuständige Amtsgericht weiter. Dort wird der Fall vom dem/der Amtsrichter(in) erneut überprüft. Wenn der/die Richter(in) feststellt, dass der vorgeworfene Verstoß nicht begangen wurde oder Verfahrenshindernisse vorliegen, kann er/sie das Verfahren einstellen.