Vorfahrt gilt nicht bei Stillstand auf der Autobahn

Hamm (jur). Autofahrer, die sich bei einem festen Stau etwa von einer Autobahnauffahrt in eine Lücke quetschen, können nicht wegen Missachtung der Vorfahrt belangt werden. Denn ein Recht auf „Vor-Fahrt“ scheide bei faktisch stehendem Verkehr aus, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem kürzlich bekanntgegebenen Beschluss vom 3. Mai 2018 (Az.: 4 RBs 117/18). Gegebenenfalls kommt danach allerdings eine Buße wegen rücksichtslosen Verhaltens in Betracht. Im konkreten Fall war e …