Straßenbahn hat bei zeitgleichem "Grün" Vorfahrt

Hamm (jur). Haben Autofahrer und eine Straßenbahn gleichzeitig an einer Ampel „grün“, müssen Linksabbieger die Straßenbahn vorbei lassen. Zwar ist es sicherer, wenn die Ampelschaltung kein gleichzeitiges Grünlicht für Straßenbahn und die Straßenbahnschienen kreuzende Linksabbieger vorsieht, einen Anspruch darauf haben Verkehrsteilnehmer aber nicht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 13. Juni 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 U 36/17). Konkret ging e …