Fußgängerin haftet bei grob verkehrswidrigem Verhalten selbst

Nürnberg (jur). Wenn sich Fußgänger grob verkehrswidrig verhalten, müssen sie gegebenenfalls alleine für die Folgen haften. Die üblich angenommene zumindest teilweise Mithaftung des Autofahrers kann dann komplett entfallen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Montag, 2. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 U 1386/17). Verkehrswidriges Verhalten Im Streitfall wurde eine Fußgängerin auf einer siebenspurigen Straße in Fürth schwer verletzt. Sie wollte a …