Amtsgericht München: In Fußgängerzone mit Fahrrad „rollern“ ist verboten

München (jur). In einer Fußgängerzone ist es nicht erlaubt, mit dem Fahrrad zu „rollern“. Dies entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, dem 10. Februar 2020, verkündeten Urteil (Az.: 912 OWi 416 Js 133752/19). Dies bestätigt eine Geldbuße von 15 Euro gegen einen 49-jährigen Münchner. Der Radfahrer war an einem Mittwochmittag im November 2018 in der Fußgängerzone von München unterwegs. Obwohl er vom Sattel abgestiegen war, benutzte er sein Fahrrad wie einen Roller: Er st …