Für OLG Frankfurt/Main ist Firmenschriftzug für Haftung nach Unfall ausreichend

Frankfurt/Main (jur). Um nach einem Autounfall Schadenersatz zu erhalten, ist es nicht zwingend notwendig, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs zu kennen. Es kann ausreichen, wenn der Halter des Fahrzeugs durch die Beschriftung oder andere Besonderheiten ermittelt werden kann, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 20. April 2020, verkündeten Urteil (Az.: 13 U 226/15) entschieden hat. Der Streit betrifft einen nächtlichen Unfall auf einer dreispurigen Auto …