Absolute Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs erst ab 1,6 Promille

Karlsruhe (jur). Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) gelten Elektroradfahrer erst dann als „absolut fahruntüchtig“, wenn ihre Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille liegt. Die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte Rechtsprechung, nach der der Führer eines Kraftfahrzeugs als unwiderlegbar fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bereits ab 1,1 Promille zu bestrafen ist, gilt nicht für so genannte Pedelecs, so die Karlsruher Richter in einem Hinweisbeschlus …