Fahrrad-Fahrverbot wegen abgelehnter MPU

Neustadt/Weinstraße (jur). Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille ist Radfahren nicht mehr möglich. Weigert sich der Radfahrer, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu seiner Fahrtauglichkeit und seiner möglichen Alkoholproblematik zu unterziehen, kann im Interesse der öffentlichen Sicherheit ein generelles Fahrrad-Fahrverbot ausgesprochen werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 26. August 2020, ver …