jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 1.2 vom 11.11.2020

§ 116 Abs. 6 SGB X wurde durch Art. 8 Nr. 9 des 7. SGB IV-ÄndG v. 12.06.2020 (BGBl I 2020, 1248, 1271 m.W.v. 01.01.2021 geändert. Der bisher geltende Ausschluss des Anspruchsübergangs nach Absatz 1 bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinem Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, wird ersetzt durch die Regelung, dass der Anspruchsübergang in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert