Langstreckenradar ist zulässig

Leipzig (jur). Die Autofahrer müssen nun endgültig den Pilotbetrieb des Langstreckenradars zur Geschwindigkeitsmessung bei Hannover tolerieren. In einer am 17. September 2020 veröffentlichten Entscheidung wies das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) über die Zulässigkeit von solchen anlasslosen Kontrollen an Verkehrsbrennpunkten zurück (Az.: 3 B 4.20). Der Fall betrifft einen 2,2 km langen Abs …