Promillegrenze für Autofahrer gilt auch bei E-Scootern

Osnabrück (jur). Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer gelten ebenso wie Autofahrer ab einem Wert von 1,1 Promille als „absolut fahruntüchtig“. Wird dieser Wert überschritten, ist erst einmal der Führerschein weg, entschied das Landgericht Osnabrück in einem am Dienstag, 3. November 2020, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 Qs 54/20). Es drohe zudem eine strafrechtliche Verurteilung. Konkret ging es um einen jungen Mann, der im Juli 2020 gegen zwei Uhr morgens in der Osnabrücker Innenstadt …