jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 7a StVO, Randnummer 9.1 vom 18.11.2020

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer neueren Entscheidung ebenfalls die Auffassung vertreten, dass Einfädelungsstreifen nicht Bestandteil der durchgehenden Richtungsfahrbahn sind, sondern selbständige Fahrbahnen. Sie dienen ausschließlich dem zügigen Einfädeln, soweit der durchgehende Verkehr dies zulässt. Auf Einfädelungsstreifen gilt deshalb das Rechtsfahrgebot des durchgehenden (fließenden) Verkehrs nicht und es darf rechts überholt werden (Sächsisches OVG v. 20.03.2018 – 2 …