Die dargelegten Grundsätze gelten – wie das BayObLG mit Beschluss v. 27.04.2020 (202 ObOWi 492/20) entschieden hat – auch für hauptamtliche Geistliche, unabhängig von der Konfession oder Glaubensrichtung. Im konkreten Fall ging es um einen katholischen Priester, gegen den wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Seinen Einwand, es lägen außergewöhnliche Umstände vor, weil er zur Sakramentsspendung, Teilnahme an Fortbildungen und Durchführung von …