Die hier vertretene Auffassung, dass die StVO-Novelle nur teilnichtig ist, wird durch einen aktuellen Beitrag von Wienbracke zur verfassungsrechtlichen Problematik der Nichtigkeit von Rechtsverordnungen bestätigt (Wienbracke, NJW 2020, 3345, 3351).
Die hier vertretene Auffassung, dass die StVO-Novelle nur teilnichtig ist, wird durch einen aktuellen Beitrag von Wienbracke zur verfassungsrechtlichen Problematik der Nichtigkeit von Rechtsverordnungen bestätigt (Wienbracke, NJW 2020, 3345, 3351).