jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.5 vom 23.11.2020

Die hier vertretene Auffassung, dass die StVO-Novelle nur teilnichtig ist, wird durch einen aktuellen Beitrag von Wienbracke zur verfassungsrechtlichen Problematik der Nichtigkeit von Rechtsverordnungen bestätigt (Wienbracke, NJW 2020, 3345, 3351).