jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 4 BKatV, Randnummer 12.8 vom 26.11.2020

In einer Entscheidung vom 11.11.2020 hat sich erstmals das BayObLG zur StVO-Novelle geäußert (BayObLG v. 11.11.2020 – 201 ObOWi 1043/20). Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Verurteilung nach Inkrafttreten der StVO-Novelle wegen eines davor begangenen Verkehrsverstoßes. Der Betroffene, gegen den ein Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt worden waren, wandte ein, die StVO-Novelle sei nichtig, es bestehe daher eine „Ahndungslücke“, die über § 4 Abs. 3 OWiG dazu führe, dass keine Sanktion …