Leipzig (jur). Eine Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad kann zu einem Radfahrverbot führen. Allerdings müssen die Behörden auch in diesem Fall die Fristen einhalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Freitag, 4. Dezember 2020 (Az.: 3 C 5.20). Wenn die Behörden die Sache schleifen lassen, wird es danach und nach dem geltenden Recht nach mehr als fünf Jahren zu spät. Eine Aufforderung zu einem Gutachten verlängert die Frist nicht. *h2*Behörden müssen die gesetzlichen Fr …