Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.02.2018 – I-1 U 102/17 zutreffend darauf hingewiesen, dass das Verbot von § 7 Abs. 3c Satz 3 StVO, wonach auf Straßen mit mindestens drei Fahrstreifen je Richtung Lastkraftwagen über 3,5 t den linken Fahrstreifen – außer zum Zweck des Linksabbiegens – nicht benutzen dürfen, auch auf Autobahnen gilt. Es hat ferner in Auswertung der Entstehungsgeschichte festgestellt, dass die Regelung dem besseren Verkehrsfluss und damit der Leichtigkeit des Verkehrs …