Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.02.2018 – I-1 U 102/17 die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass bei einem Unfall anlässlich eines Spurwechsels der Beweis des ersten Anscheins gegen den Wechselnden spricht und wegen der sich aus § 7 Abs. 5 StVO ergebenden hohen Sorgfaltsanforderungen grundsätzlich von seiner vollen Haftung auszugehen ist. Es hat darüber hinaus betont, dass dies nach seiner Rechtsprechung grundsätzlich auch bei einer Kollision mit einem Fahrzeug gilt, dessen …