jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Randnummer 152.5 vom 12.01.2021

Zur Frage, ob der Betroffene bei der Anwendung standardisierter Messverfahren einen Anspruch auf Einsichtnahme in Messunterlagen hat, hat nun das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Im konkreten Fall ging es um eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät PoliScan Speed M1; der Betroffene wollte Einsicht in die Rohmessdaten und die Lebensakte des Messgeräts sowie in die Lehrgangs- und Schulungsbescheinigungen der Messbeamten. Das war vom Amtsgericht …