VGH München v. 03.11.2020 – 11 CS 20.1469 – juris Rn. 24: Bei Diabetes mellitus Typ 2 als Grunderkrankung ist die Fahreignung nach Nr. 5.4 der Anlage 4 zur FeV nur bei einer ungestörten Hypoglykämiewahrnehmung gegeben. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus (Nr. 3.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung). Die …