jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 11 FeV, Randnummer 73.1 vom 21.01.2021

VGH München v. 30.11.2020 – 11 CS 20.1781 – juris Rn. 16: Die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial müssen hinreichend konkret sein und den entsprechenden Eignungsmangel des Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen. Das eignungsausschließende Aggressionspotenzial muss aber nicht bereits als vorhanden festgestellt worden sein. Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 …