„Halten“ eines Handy im Auto nicht nur mit Händen

Köln (jur). Für das „Halten“ eines Handys im Auto braucht man keine Hände. Wenn eine Autofahrerin ihr Smartphone zum Telefonieren zwischen Kopf und Schulter klemmt, statt es in der Hand zu halten, muss sie trotzdem mit einem Bußgeld rechnen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 20. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: III-1 RBs 347/20). Im vorliegenden Fall wurde eine Autofahrerin bei einer Geschwindigkeitskontrolle erwischt. Das Blitzerfoto zeigte sie, …