Bußgeld fürs Halten eines Taschenrechners während der Fahrt

Karlsruhe (jur). Wer beim Autofahren einen Taschenrechner benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Taschenrechner gehört zu den „elektronischen Geräten“, deren Nutzung am Steuer seit 2017 verboten ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 StR 526/19). Nach der in der Straßenverkehrsordnung neu eingefügten Regelung ist nicht allein das Mobiltelefon am Steuer verboten. Generell dürfen Autofahrer “ …