jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 32 StVZO, Randnummer 18.6 vom 10.03.2021

Die Verwaltungspraxis, Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, etwa hinsichtlich der Breite, Länge, Achslast, für Lkw zum Transport von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nur zu genehmigen, wenn die Zerlegung der Ladung aus technischen Gründen unmöglich ist oder das Zerlegen und der Zusammenbau unzumutbare Kosten verursachen würden, ist frei von Ermessensfehlern. Dabei kommt es nur auf die durch das Zerlegen und den Zusammenbau unmittelbar verursachten Kosten …