Leipzig (jur). Autofahrer, die mit einem Blutalkoholspiegel von 1,3 Promille und ohne Anzeichen von Ausfallerscheinungen eine einmalige Trunkenheitsfahrt unternommen haben, haben neben einem verkehrsrechtlichen Problem vermutlich auch ein Alkoholproblem. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung des Fahrers hat und für die Neuerteilung des Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, entschied das Bundesverwaltungsgeric …