Eine weitere Änderung ist durch die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndV 54) v. 20.04.2020 (BGBl I 2020, 814) mit Wirkung zum 28.04.2020 erfolgt.
Eine weitere Änderung ist durch die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndV 54) v. 20.04.2020 (BGBl I 2020, 814) mit Wirkung zum 28.04.2020 erfolgt.