Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung zu Recht darauf hingewiesen, dass auch bei einem Stop-and-go-Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen dessen Vorrang gegenüber einem Einfädelnden uneingeschränkt besteht und gegen Letzteren bei einem Unfall auch in dieser Konstellation der Beweis des ersten Anscheins spricht (OLG Hamm v. 19.05.2020 – I-9 U 23/20).