Koblenz (jur). Im Falle eines Unfalls dürfen Autofahrer den Unfallort nicht einfach verlassen, wenn sie einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten möchten. Auch wenn kein anderes Fahrzeug am Unfall beteiligt ist, muss der Fahrer den Unfall melden und eine angemessene Zeit am Unfallort warten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag, 30. März 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 U 235/20). Im vorliegenden Fall kollidierte der Kläger auf der Autobahn bei einer …