OVG Lüneburg v. 03.03.2021 – 13 MN 78/21 – juris Rn. 39: Der gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV nur durch eine Schulung zu führende Nachweis, Erste Hilfe leisten zu können, ist gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 StVG eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse). Den potentiellen Teilnehmern von (nicht unmittelbar berufsbezogenen) Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV wird es durch die in § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung …