VGH München v. 05.02.2021 – 11 ZB 20.2611 – juris Rn. 27: Eine Fahrt mit dem Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰ erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 lit. c ungeachtet der Länge oder Art der gefahrenen Strecke, der Art des Fahrzeugs, der Uhrzeit, des Ausmaßes der Überschreitung der 1,6 ‰-Grenze oder einer konkreten Gefährdung. Besondere Umstände des Einzelfalles sind nicht zu berücksichtigen.