Das Verwaltungsgericht Trier hatte jüngst (VG Trier v. 23.02.2021 – 1 K 1829/20.TR) über einen Fall zu entscheiden, in dem die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien) in eine deutsche Fahrerlaubnis zunächst aufgrund einer Bestätigung der tschechischen Stellen erfolgte, wonach der Betroffene seinen fahrerlaubnisrechtlichen Wohnsitz in Tschechien genommen habe, was nach der erfolgten Umschreibung jedoch wieder revidiert wurde, woraufhin die tschechischen Stellen auch die dem Kläger …