In § 8 eKFV wird etwas zum Anhängerbetrieb für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesagt. Danach ist sowohl die Personenbeförderung wie der Anhängerbetrieb bei diesen Fahrzeugen nicht gestattet.
In § 8 eKFV wird etwas zum Anhängerbetrieb für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesagt. Danach ist sowohl die Personenbeförderung wie der Anhängerbetrieb bei diesen Fahrzeugen nicht gestattet.