Der EuGH (v. 17.12.2020 – C-693/18) hat dazu entschieden: Bezüglich der Meinung der Generalanwältin hat er dieselbe Ansicht. Darüber hinaus wurde in der Entscheidung festgehalten, dass eine in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software als „Konstruktionsteil“ im Sinne der Verordnung anzusehen ist. Unter „Emissionskontrollsystem“ fallen sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen. Weiter wird festgehalten, dass eine Einrichtung, …