Dem Bundesverfassungsgericht liegt aufgrund Vorlage des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen die Frage vor, ob § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar und gültig ist. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist der Auffassung, dass der Tatbestand des § 315d StGB gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG verstößt, weil aus der Vorschrift nicht für jedermann zu entnehmen sei, welches (konkrete) Verhalten strafbar sein soll, insbesondere unter welchen …