jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 1 PflVG , Randnummer 19.1 vom 07.06.2021
Nach der zum 17.07.2020 in Kraft getretenen Neuregelung in § 78 Abs. 3 VVG (BGBl I 2020, 1653) sind in der Haftpflichtversicherung von Gespannen bei einer Mehrfachversicherung die Versicherer im Verhältnis zueinander zu Anteilen entsprechend der Regelung in § 19 Abs. 4 StVG verpflichtet. Danach ist im Verhältnis der Versicherer zueinander nur der Versicherer des Zugfahrzeugs verpflichtet, soweit sich nicht durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 VVG, Randnummer 11.1 vom 07.06.2021
Nach der zum 17.07.2020 in Kraft getretenen Neuregelung in § 78 Abs. 3 VVG (BGBl I 2020, 1653) sind in der Haftpflichtversicherung von Gespannen bei einer Mehrfachversicherung die Versicherer im Verhältnis zueinander zu Anteilen entsprechend der Regelung in § 19 Abs. 4 StVG verpflichtet. Diese neue gesetzliche Regelung, die nicht für Unfälle gilt, die sich vor dem 17.07.2020 ereignet haben (Greger, MDR 2021, 1 Rn. 41), wurde in Konsequenz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem …
jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 124 VVG, Randnummer 16.1 vom 07.06.2021
Der BGH hat klargestellt, dass die Rechtskrafterstreckung gemäß § 124 Abs. 1 VVG auch dann erfolgt, wenn der Dritte mit seinem Begehren auf Schadensersatz gegen den Versicherer (nur) deshalb unterlegen ist, weil er seine Aktivlegitimation nicht nachweisen konnte (BGH v. 27.04.2021 – VI ZR 883/20).