Zweibrücken (jur). Autofahrer sollten nicht zu dicht am Bordstein entlangfahren. Denn wenn sie ein unachtsames, direkt am Bordstein stehendes Kind erfassen, haften sie überwiegend, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Mittwoch, 9. Juni 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 U 141/19). Zahlt der Haftpflichtversicherer des Fahrzeughalters trotz eindeutiger Haftungssituation jahrelang keinen Schadenersatz, könne dies auch den Schmerzensgeldanspruch erhöhen …