Frankenthal (jur). Wer nach einem Verkehrsunfall unreparierte Vorschäden am Fahrzeug gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verschweigt, kann den gesamten Schadenersatzanspruch verlieren. Das wurde vom Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 28. Juni 2021, veröffentlichten Urteil deutlich gemacht (Az.: 1 O 4/20). In dem betreffenden Fall hatte eine Frau aus Mannheim ihr Auto in Ludwigshafen korrekt geparkt. Als der Fahrer eines anderen Fahrzeugs beim Ausparken das A …