jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 51 StVZO, Randnummer 14.1 vom 09.07.2021

Gestrichen wurden mit der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften „mehrspurige“ Fahrzeuge. Grund dafür ist, dass diese Markierung nun auch für einspurige Fahrzeuge möglich ist. Auch bei Krafträdern können somit Seitenmarkierungsleuchten verwendet werden, die die seitliche Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer verbessern. Dies kann zur Reduzierung von Motorradunfällen bzw. der Folgenschwere solcher Unfälle beitragen (zu den Materialien und Begründungen …